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DER POLIZEIHUND Dienst bei der Polizei Viele Beamte hätten ihre dienstlichen Einsätze nicht überlebt, wäre da nicht ihr Hund gewesen. Dank gut geschulter Diensthunde gelang es, entführte Menschen aufzuspüren und zu befreien. Auch die Sicherstellung wertvoller Beute ist sehr oft der "Nase" der Hund zu verdanken. GRUNDAUSBILDUNG des Polizeidiensthundes umfaßt 70 Ausbildungstage. Gemessen an den inhaltlichen Merkmalen ein sehr knapp bemessener Zeitraum. Sie beinhaltet: gezieltes Aufspüren von BeweismittelnVerfolgen von Täterfährten Aufspüren von versteckten Personen Verfolgen und Festhalten flüchtender Täter Abwehr von Angriffen auf den Polizeidiensthundführer. Unterschiedliche Gehorsamsübungen Die Grundausbildung stellen sicher, daß der Hund von seinem Diensthundführer jederzeit kontrolliert geführt und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eingesetzt werden kann. Zur Kontrolle seiner Einsatzfähigkeit muß jeder Polizeidiensthund zum Abschluß seiner Ausbildung und danach einmal jährlich nach den Vorschriften einer Prüfungsordnung geprüft werden. Erst wenn vom Diensthundführer mit seinem Hund mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen worden sind, darf der Diensthund im Rahmen des Polizeigesetzes eingesetzt werden. Entsprechend ihrer Konditionierung werden Hunde schwerpunktmäßig zur Strafverfolgung, aber auch zur Gefahrenabwehr eingesetzt. Das bewährte Einsatzkonzept besteht darin, daß die Diensthundführer mit ihren Hunden Kriminalitätsbrennpunkte bestreifen und überwachen, um Tatausführungen verhindern oder Täter auf frischer Tat verfolgen zu können. Daneben haben sich die Diensthunde bei
Absperrmaßnahmen, Durchsuchungen und im Rahmen von Objektschutzmaßnahmen und
Großveranstaltungen als besonders geeignet, wirkungsvoll und personalsparend
erwiesen. Spürhunde der Polizei können praktisch überall, bei jeder Witterung und auch während der Dunkelheit eingesetzt werden. Selbst an kaum zugänglichen Orten leisten sie wertvolle Dienste. Von Tätern zur Täuschung der Hundenase eingesetzte Mittel wie Sprays oder Reizstoffe unterschiedlichster Art haben ihre Aufgabe bisher nicht erfüllen können. Selbst Duftmoleküle von in Folien oder Gummi eingeschweißten Stoffen werden vom Hund wahrgenommen, weil sie die Entfaltung der spezifischen Moleküle nicht verhindern können. Die Ausbildung des Rauschgiftspürhundes dauert 50 Ausbildungstage. Sie umfaßt alle gängigen natürlichen und synthetischen Betäubungsmittel. Der Rauschgiftspürhund zeigt seinem Führer durch Kratzen oder/und Beißen an einem Versteck an, dass er spezifische Duftmoleküle wahrgenommen hat. Entgegen einer landläufigen Meinung werden Rauschgiftspürhunde für ihre Tätigkeit nicht abhängig gemacht. Unmittelbarer Kontakt des Hundes mit Rauschgift durch eine Injektion oder Verschlucken hat ohne schnelle tierärztliche Hilfe den Tod des Tieres zur Folge. Die Ausbildung baut dagegen auf den ausgeprägten Spiel- und Beutetrieb des Hundes auf. In einen Spielgegenstand werden Rauschgiftpräparate, für den Hund nur geruchlich wahrnehmbar eingebracht. Gezielte Spiel- und Suchübungen lassen den Hund erfahren, daß er sich bei Witterung von bestimmten Duftmolekülen durch Kratzen oder Beißen an einem Rauschgiftversteck seinen Spielgegenstand erarbeiten kann. Nach jedem Erfolg schließt sich ein Spiel mit dem Gegenstand als motivationförderndes Ritual an. Die Ausbildung des Sprengstoffspürhundes umfaßt 70 Ausbildungstage. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Sprengstoffe , der schwierigen Wahrnehmbarkeit und der Notwendigkeit, den Hund passiven Anzeigen zu konditionieren, wird die Ausbildung einmal für einen Zeitraum von 2 - 3 Wochen unterbrochen. Sprengstoffspürhunde werden an allen gängigen gewerblichen und militärischen Sprengstoffen, Selbstlaboraten, Waffen und Munition ausgebildet. Sie zeigen ihrem Führer durch Vorsitzen an einem Versteck an, daß sie spezifische Duftmoleküle wahrgenommen haben. Vegleichende Übungen mit technischen Sprengstoffdetektoren haben gezeigt, daß Hunde Sprengstoff schneller und sicherer lokalisieren können. Die Ausbildung basiert wie beim Rauschgifthund auf Nutzung des Spiel- und Beutetriebes. Besonders erfolgreich war bisher der Einsatz der Sprengstoffhunde nach Tatwaffen, Projektilen und Hülsen. Der Sprengstoffspürhund sollte nicht zur Identifizierung von sprengstoffverdächtigen Gegenständen eingesetzt werden. Diese Einsatzanlässe gehören in den Zuständigkeitsbereich ausgebildeter Feuerwerker. Die Ausbildung des Leichenspürhundes umfaßt 50 Ausbildungstage. Sie erfolgt an mit Leichenwitterung aller Verwesungsstadien kontaminierten Gegenständen/Bekleidungsstücken und basiert ebenfalls auf der Grundlage des Spiel- und Beutetriebes. Leichenspürhunde zeigen ihrem Führer durch Kratzen oder/und Beißen an einem Fundort auch die mit Körperausscheidungen behafteten Gegenstände und Flächen an. So ist es z. B. möglich. den Kofferraum eines Fahrzeuges, in dem eine Leiche transportiert wurde, einwandfrei zu identifizieren, auch wenn dieser nach dem Transport gründlich gereinigt wurde. Leichenspürhunde zeigen durch aufsteigende Gase auch Leichen oder Leichenteile an, die sich in einem Gewässer in Ufernähe befinden. Während Rauschgift- und Sprengstoffspürhunde möglichst schnell an einen Einsatzort herangebracht werden müssen, spielt der zeitliche Aspekt für den Einsatz der Leichenspürhunde nur eine untergeordnete Rolle. Sie werden deshalb nicht dezentral, sondern für das Land NRW zentral von der Landespolizeischule für Diensthundführer vorgehalten und eingesetzt. Da es weltweit relativ wenige Leichenspürhunde gibt, sind Einsatzanforderungen des Auslandes im Rahmen vom Kriminal- oder Unglücksfällen keine Ausnahme. Typische Einsatzanlässe smd Flächensuchlagen, einen besonders großen Zeitaufwand erfordern. Da Spürhunde ihre Nase grundsätzlich nur über eine grenzte Dauer intensiv einsetzen können, werden zwei Leichenspürhunde jeweils von einem Diensthundführer geführt und nacheinander eingesetzt. Die Ausbildung von Fährtenspürhunden umfaßt 50 Ausbildungstage. Sie zielt darauf ab, den Hund insbesondere an nicht übersichtlichen Tatorten sehr kleine verborgene Beweismittel aufspüren zu lassen. Dabei richtet sich der Hund nach dem menschlichen Geruch, der einem Gegenstand möglicherweise anhaftet. Ferner wird er darin konditioniert, die Fährte eines Täters zu verfolgen. Besonders erfolgreich können Fährten auf natürlichen Flächen ausgearbeitet werden, da eine Person mit jedem Tritt eine spezifische Bodenverletzung oder Vegetationsverletzung und damit für Hunde gut wahrnehmbare biochemische Prozesse verursacht. Hunde können kreuzende Fremdfährten von der Täterfährte unterscheiden, da sich der Fährtengeruch spezifisch auf- und abbaut und hinsichtlich des Alters differenzierbar ist. In den Anfängen der Nutzung von Polizeihunden wurden die Fährtenhunde, damals Kriminalhunde genannt, alltäglich erfolgreich eingesetzt. Die Kriminalitätsentwicklung in der modernen Gesellschaft hatte jedoch zur Folge , daß er immer seltener erfolgreich eingesetzt werden konnte. Daher werden zur Bewältigung wichtiger Suchlagen nur noch wenige Fährtenhunde zentral vorgehalten. Mit Hilfe des Geruchsspurenvergleichshundes will die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung prüfen, ob an Beweismitteln befindliche Geruchsspuren (olfaktorische Spur) einem Tatverdächtigen zuzuordnen ist. Da jeder Mensch ein individuelles Geruchsbild aufweist, welches u.a. durch genetische Faktoren geprägt wird , kann dieser Geruch durch alle Körperausscheidungen (Schweiß, Blut etc.) auf Gegenstände übertragen und nachgewiesen werden. Das Wiedererkennen einer Person durch den Geruchssinn des Hundes ist damit zu vergleichen, als wenn einem Menschen ein Lichtbild des Täters vorgelegt wird. Um die Sicherheit dieses Verfahrens zu erhöhen, werden für jeden Einzelfall drei Spürhunde eingesetzt, welche zum gleichen Ergebnis kommen müssen. DER BRANDMITTELSPÜRHUNDWie die vielen anderen vierbeinigen Begleiter der Diensthundführer können sie so
erfolgreich sein , weil ihre Wahrnehmungsfähigkeit die der Menschen weit
übertrifft. Brandstiftungen
werden häufig unter Verwendung von Brandbeschleunigern begangen. In der Regel
wird der Nachweis eines Brandbeschleunigers durch eine gaschromatographische
Untersuchung beim LKA geführt. Bedingung für einen positiven Nachweis ist eine,
wenn auch geringe, Restmenge unverbrannten Brandbeschleunigers. Dazu stellt der
Sachbearbeiter vor Ort stichprobenartig Brandschutt sicher und leitet diese
Proben dem LKA zu. Das Problem am Brandort ist das Auffinden von Resten
verwendeten Brandbeschleunigers.
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